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Teilnahme Voraussetzungen
Die Voraussetzung zur Teilnahme am Rehasport ist ein verordnetes sowie bewilligtes Antragsformular 56 (ärztliche Rehasport Verordnung). Nur dann übernehmen die Gesetzlichen Kostenträger die Kosten der absolvierten Trainingseinheiten. Jedoch tragen diese nicht alle Kosten, wie z.B. Anfahrtskosten, Schwimmbad-Eintritte oder Parkgebühren.
Der Weg zum Rehasport Gruppentraining in Text- sowie Bildform:
- Sie als Patient erhalten ein Rehasport Rezept bzw. eine Verordnung vom Arzt
- Die Verordnung wird von der zuständigen Krankenkasse geprüft und bewilligt
- Anhand Ihrer Diagnose suchen Sie einen Standort mit passender Kursgruppe
- Sie starten spätestens 3 Monate nach Ihrer Verschreibung mit dem Bewegungstraining
Maximale Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl in Rehasportkursen beträgt 20 Personen – z.B. bei Herzgruppen. Rehasportler müssen (laut Anerkennungsverfahren) mindestens 5 m² Trainingsfläche erhalten (3m² im Wasser). Infolgedessen sind Trainingsflächen von 100 m² optimal. Meistens trainieren 15 Personen in Rehasport Gruppenkursen (Trockengymnastik), weshalb 75 m² i.d.R. ausreichen. Sind die Räumlichkeiten kleiner, muss die Gruppengröße dementsprechend nach unten angepasst werden.
Maximale Rehasport Teilnehmerzahlen (pro Übungsleitung)
- Schwerstbehinderte Kindergruppen max. 5 Kinder
- Schwerstbehindertengruppen max. 7 TN
- Kindergruppen max. 10 Kinder
- Stärkung des Selbstbewusstseins / von Behinderung bedrohter Mädchen & Frauen max. 12 TN
- Trockengymnastik und Rehasport im Wasser max. 15 TN
- Herzgruppen bzw. Herzsport max. 20 TN
Teilnahmebestätigung
Die Kostenträger verlangen als Leistungsnachweis eine Rehasport Teilnahmebestätigung. Diese erfolgt durch die Originalunterschrift des Rehasportlers sowie Übungsleiters nach jeder absolvierten Einheit. Zudem müssen Ort und Datum jeweils vermerkt sein. Bei Fehlern kann es zu Kürzungen oder Verweigerung der Kostenerstattung kommen.
Kopien der Teilnahmebestätigung sowie Erstverordnung sind besonders wichtig, wenn Sie den Rehasport Anbieter wechseln möchten. Deshalb immer auf eine sauber geführte Protokollierung achten!
Regelmäßige Teilnahme
Gemäß der Rahmenvereinbarung, muss eine regelmäßige Teilnahme am Rehabilitationssport erfolgen. Nur so sind bestmöglichste Voraussetzungen gegeben, um gesundheitliche bzw. therapeutische Ziele zu erreichen.
Rehasport Gruppen sind mit festen Teilnehmern besetzt, weshalb häufige oder unentschuldigte Fehlzeiten die Planung stören. So entstehen nicht nur finanzielle Nachteile für die Anbieter, sondern potentiellen anderen Patienten werden auch freie Plätze verwehrt. Deshalb können häufige Fehlzeiten zum Ausschluss aus der Gruppe führen, wobei es dafür keine festen Regeln gibt.
Umgang mit Fehlzeiten
Bei + 3 Monaten unentschuldigtem Fernbleiben, kann ein Rehasport Anbieter nicht mehr von einer regelmäßigen Teilnahme ausgehen. Dann kann es sein, dass man von der festen Gruppe ausgeschlossen wird und Ihr Platz neu vergeben wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Ihr Leistungsanspruch (Kostenübernahme der Krankenkasse) erlischt.
Training Kleidung – was anziehen?
Rehabilitationssport setzt keine bestimmte Trainingskleidung voraus. Vielmehr gelten die (Haus-)Regeln der Rehasport Einrichtung. Sie können also bequeme, sportliche und insbesondere saubere Kleidung anziehen.
Dies klären Sie am einfachsten mit den Betreibern Ihrer Einrichtung bzw. Ihrem Übungsleiter.
Teilnahme ohne Verordnung
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Rehasport ohne ärztliche Verordnung anzufragen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst und klären mit dem Anbieter die Formalitäten wie z.B. auch Datenschutz im Rehasport und Versicherungspflichten.
Jedoch kann es schwierig sein in eine neue feste Gruppe zu kommen, weil Rehasportler mit Rezept bevorzugt behandelt werden.
Weitere bzw. häufig gestellte Fragen von Rehasport Teilnehmern, liefern Ihnen auch unsere Rehasport FAQ.
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