Funktionstraining einfach erklärt und was der Unterschied von Funktionstraining und Rehabilitationssport ist.

Funktionstraining und Rehasport sind ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Beide werden durch das Antragsformular KV 56 – Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport / Funktionstraining verschrieben und von den Krankenkassen finanziert. Jedoch gibt es Unterschiede zwischen den beiden Therapie-Konzepten.

 

Definition und Konzept

Funktionstraining ist ein bewegungstherapeutisches Therapie-Konzept, welches primär rheumatischen Erkrankungen vorbeugen soll. Es findet ausschließlich als Gruppentraining statt, in Form von Trocken- bzw. Wassergymnastik. Dabei setzt man bevorzugt auf die Einsatzmittel der Krankengymnastik sowie Ergotherapie. Gezielt behandelt werden dadurch u.a. Muskeln, Gelenke oder organische Erkrankungen. 

Das Konzept wurde durch eine Kooperation der Deutschen Rheuma-Liga und mehreren (Gesundheits-)Experten ins Leben gerufen. Es gelten dabei die Vorgaben der Gesetzlichen Rahmenvereinbarung Rehasport 2022. So darf beispielsweise nur eine qualifizierte Übungsleitung das Training leiten und ein Arzt das Rezept dafür ausstellen. Im Anschluss haben Patienten dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme.

 

Ziel / Ziele

Funktionstraining Ziel hier fröhliche TeilnehmerinnenFunktionstraining hat das primäre Ziel, Köperfunktionen oder Körperstrukturen zu verbessern bzw. zu erhalten. Des Weiteren sollen Funktionsstörungen sowie Funktionsverluste einzelner Organsysteme oder Körperteile (vornehmlich am Bewegungsapparat) hinausgezögert werden.

Ansonsten verfolgt das Therapie Konzept klassische (Gesundheits-) Ziele wie Verbesserung der Mobilität, langfristige Hilfe zur Selbsthilfe oder Stärkung des Selbstbewusstseins.

Durch die Pflicht zum Gruppentraining, wird zudem der (motivierende) Austausch mit anderen Patienten gefördert.

 

Unterschied Funktionstraining und Rehasport

Der zentrale Unterschied von Rehasport und Funktionstraining liegt in der Durchführung von Trainingsformen. So setzt man bei Rehasport auf die Mittel des Sports und bei Funktionstraining auf Mittel der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie, die gezielt körperliche Strukturen behandeln sollen.

Die wesentlichen Unterschiede im Überblick

  • Funktionstraining behandelt gezielt bestimmte Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen durch Ergotherapie und Krankengymnastik
    Rehasport setzt auf klassischen Sport wie Gymnastik oder Bewegungsspiele für z.B. mehr Kraft, Ausdauer oder Koordination
  • Ein Funktionstrainingskurs leitet oftmals ein lizenzierter Ergo- bzw. Physiotherapeut bzw. Krankengymnastiklehrer
    Einen Rehasportkurs leitet nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter (darf auch Funktionstraining)
  • Funktionstraining dauert i.d.R. 15min (Wassergymnastik) und 30 min (Trockengymnastik)
    Rehasport Training dauert i.d.R. 45min (Sonderfälle 60min z.B. Herzsportgruppen)
  • Ein Rezept für Funktionstraining gilt 12 Monate (24 Monate)
  • Ein Rehasport Rezept gilt gewöhnlich 18 Monate (36 Monate)
    –> Für beide Rehabilitationsmaßnahmen sind, z.B. durch Neudiagnose, Folgeverordnungen möglich!

Es gibt zudem unterschiedliche Dachverbände bzw. Organisationen. Für Rehabilitationssport ist der Deutschen Behindertensportverband (dbs) offiziell zuständig und für Funktionstraining die Deutsche Rheuma-Liga.

 

Kostenübernahme Funktionstraining

Ein Patient hat gemäß § 43 SGB V sowie § 64 Abs. 1 Nr.3 und 4 SGB IX, gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme des Funktionstrainings durch das Formular KV 56. Zuständige Kostenträger sind die Gesetzliche Krankenkasse, Unfallsversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung. Ähnlich zum Rehabilitationssport, wird diese Verordnung einmal bewilligt und hat eine maximale Gültigkeit von 12 bis 24 Monaten.

 

Anspruch und Teilnahme

Anspruch auf Funktionstraining hat jeder Versicherte, der eine Verordnung erhalten hat. Für eine Teilnahme besteht keinerlei Verpflichtung, wie z.B. der Abschluss einer festen Mitgliedschaft. Alternativ kann man auch als „Selbstzahler“ am Funktionstraining teilnehmen bzw. Bewegungsangebote der Deutschen Rheuma-Liga in Anspruch nehmen. In diesem Fall schließt man einen Behandlungsvertrag mit dem Dienstleister ab. Dabei muss man beachten, dass die Maßnahmen keine Leistungen einer Physio- oder Ergotherapie (in Einzel- und Gruppenbehandlungen) ersetzen.

 

Umgang mit Fehlzeiten

Für die Erreichung der Ziele, setzt man eine regelmäßige Teilnahme am Gruppentraining voraus. Deshalb erlischt eine Verordnung für Funktionstraining nach 6 Wochen durchgängiger Fehlzeit. Dies gilt natürlich nur bei bewusstem Fernbleiben von Kursen. Klassische Fälle bzw. Gründe sind Lustlosigkeit, aber keinesfalls schwere Erkrankungen, Operationen oder längere Reha-Aufenthalte. Hier reichen Atteste oder Nachweise, um keine Sanktionen für Fehlzeiten seitens der Krankenkasse zu befürchten.

 

Funktionstraining als Wassergymnastik

Um den Funktionserhalt von Strukturen des Bewegungsapparats zu sichern, gibt es Funktionstraining auch als Wassergymnastik. Bekanntlich fallen vielen Patienten die Übungen im Wasser oftmals leichter. Deshalb finden einige Kurse in (öffentlichen) Schwimmbädern statt. Beliebt sind dabei ergänzende Hilfsmittel wie Wasserbretter, kleine Hanteln oder Schwimmnudeln. Auch hierbei sind primäre Ziele, die Hilfe zur Selbsthilfe, Entwicklung einer positiven Gruppendynamik sowie die Vorbeugung gegen körperliche Schäden bzw. Beschwerden.

 

Voraussetzungen Funktionstraining anbieten

Unterschied Rehasport und Funktionstraining - Voraussetzungen für Anbieter hier TrainingsgruppeAnbieter bzw. Standorte müssen offiziell anerkannt und zertifiziert sein. Dienstleister sind oftmals Physiotherapeuten, Gymnastiklehrer oder Ergotherapeuten. Zudem eignen sich Sportwissenschaftler mit abgeschlossener Berufsausbildung für die Qualifikation zum Übungsleiter. Wer Funktionstraining anbieten möchte, für den gelten wesentlich die Vorgaben der Rahmenvereinbarung. Diese sind identisch zu den Voraussetzungen um Rehasport anbieten zu können und geben u.a. folgende Punkte vor:

  • Maximale Gruppengröße bzw. Teilnehmerzahl von 15 Personen
  • Mindestdauer pro Einheit: 15 min als Wassergymnastik bzw. 30 min als Trockengymnastik
  • Ein Gruppentraining muss eine lizenzierte Übungsleitung ausüben
  • Jeder Teilnehmer muss unfallversichert sein
  • Die Gültigkeit einer Verordnung beträgt maximal 12 – 24 Monate

Funktionstraining ist nicht so verbreitet wie Rehasport und wird zudem geringer vergütet (ca. 4,80 € – 8,00 €). Infolgedessen gibt es weitaus weniger Anbieter bzw. Standorte für Funktionstraining. Auch hier gilt, dass es sich finanziell nur rentiert, wenn man Patienten zu (freiwilligen) Mitgliedern bzw. Kunden macht (vgl. Rehasport Einnahmen).

Hinweis: Wir informieren Sie zu relevanten Themen wie Rehasport FAQ, Veränderungen im Gesundheitssport (Mediathek) oder geben hilfreiche Praxistipps zu Rehasport Marketing oder zum beliebten Thema Datenschutz im Rehasport. Wir sind kein offizieller Verband oder Organisation, weshalb Sie Ihre Fragen bitte an die zuständigen Organisationen bzw. Personen stellen – vielen Dank!