Rehasportanbieter

Alle Rehasportanbieter müssen ein vorgeschriebenes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Die Schritte einer Anerkennung beschreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit der Rahmenvereinbarung. Anerkannte bzw. geprüfte Rehasport Standorte, erhalten ein offizielles Zertifikat als Leistungserbringer für Rehabilitationssport.

Anerkennungszertifikat dbs geprüft für Rehasportanbieter als offizieller Leistungserbringer Rehabilitationssport

Anerkennung als Rehasportanbieter

Wer Rehasport anbieten will, benötigt oftmals eine Erstberatung zum Gründungsprozess. Diese erhalten Sie von z.B. Landesfachverbänden, freien Gesundheitsberatern sowie Rehasportvereinen. Falls Sie ganz neu am Markt sind, empfiehlt sich auch eine steuerrechtliche bzw. Marketing-Beratung zur Existenzgründung.

Die Rahmenvereinbarung schreibt (Fassung 2022) ca. 20 Punkte vor, wobei manche davon für das Funktionstraining gelten (Rehabilitationssport Funktionstraining Unterschied). Ein zentraler Punkt ist, dass eine Rehasport Teilnahme kostenfrei möglich sein muss.

Infolgedessen darf man eine Teilnahme nicht an eine (kostenpflichtige) Mitgliedschaft koppeln. Ebenfalls ist die Verpflichtung zu weiteren Angeboten unzulässig, falls Rehasportler ausschließlich am Rehasport teilnehmen wollen. Aufgrund dieser Regelung, ist sogar eine eventuell anders lautende Vereinssatzung nachrangig zu behandeln.

Rehasportanbieter werden Voraussetzungen - Erklärung wichtige Schritte der AnerkennungGrundvoraussetzungen sowie Pflichten für Standorte

  • Ärztliche Betreuung von Rehasport Standorten
  • IK-Nummer Institutionskennzeichen der ARGE
  • Mitgliedschaft in einem Landesverband des DBS
  • Räumlichkeiten mit Umkleiden, WC und 5 m² Platz für jeden TN
  • Übungsleitung mit gültiger B-Lizenz Rehabilitationssport
  • Versicherungsschutz bzw. Unfallversicherung für Rehasportler
  • Zielerreichung – Sicherstellung der Rehasport Ziele z.B. durch passende Zusatzangebote
  • Datenschutz – konforme Umsetzung des Rehasports bzw. konformer Umgang mit Daten

Im Bundesland Bayern erhalten Rehasport Anbieter ein eigenes Anerkennungsformular von der ARGE REHA.

 

Formulare und Formblätter

Für die Aufnahme bzw. Beantragung einer Durchführung von Rehasportgruppen, müssen die Formulare AN, AP, B, E, M, ÜL sowie TN korrekt ausgefüllt sein. Die Formulare TN und VL sind vorerst nicht für eine Anerkennung & Zertifizierung nötig. Diese benötigen Sie gewöhnlich danach, wenn Sie mit den Rehasport Kursen begonnen haben.

Übersicht: Muster Formulare bzw. Formblätter (Quelle: Formblätter DBS Stand 2024)

  • Antrag mit Angaben zum Rehabilitationssportangebot (Formular AN)
  • Ansprechperson Benennung für Rehasportgruppen (Formular AP)
  • Beratungsprotokoll mit Patienten bzw. Rehasportlern (Formular B)
  • Erklärung zur Anerkennung sowie Bestätigung wichtiger Richtlinien (Formular E)
  • Medizinische bzw. ärztliche Überwachung von Rehasportgruppen (Formular M)
  • Teilnehmer Überschreitung von max. 15 TN in einer Gruppe – Gründe (Formular TN)
  • Übungsleiter Angaben zu persönlichen Daten sowie Lizenzen (Formular ÜL)
  • Verlängerungsantrag auf Rehabilitationssport Leistungserbringer (Formular VL)

 

Zertifizierung

Rehasport Zertifizierung für einen Standort sowie dessen Gruppen bedeutet, dass alle eingereichten Formulare des Anerkennungsverfahrens bewilligt wurden. Wenn dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Rehasportanbieter ein offizielles Zertifikat vom DBS bzw. dessen Landesfachverband.

Ein offizielles Rehasport Zertifikat, mit zugeordneter Nummer, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Deshalb muss jeder Rehasport Gruppenkurs spätesten alle zwei Jahre neu zertifiziert werden. Ansonsten ist die Gültigkeitsdauer von der Übungsleiterlizenz abhängig, welche ebenfalls alle zwei Jahre erneuert werden muss.

 

Wer zertifiziert Rehasportanbieter?

Bundesweit gibt es 17 Landesfachverbände für Behinderten- sowie Rehabilitationssport, die eine Anerkennung und Zertifizierung prüfen bzw. ausstellen.

  1. Baden: Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  2. Bayern: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
    Die ARGE Rehasport ist in Bayern für das Anerkennungsverfahren zuständig
  3. Berlin: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.
  4. Brandenburg: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e. V.
  5. Bremen: Behinderten Sportverband Bremen e. V.
  6. Hamburg: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V.
  7. Hessen: Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.
  8. Mecklenburg-Vorpommern: Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V.
  9. Niedersachsen: Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.
  10. Nordrhein-Westfalen: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e. V.
  11. Rheinland-Pfalz: Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e. V.
  12. Saarland: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Saarland e. V.
  13. Sachsen: Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  14. Sachsen-Anhalt: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
  15. Schleswig-Holstein: Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e. V.
  16. Thüringen: Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.
  17. Württemberg: Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.

Wo Zuständigkeiten enden bzw. sich Grenzen befinden, weiß Ihr zuständiger Fachverband.

 

Alternativen und weitere Optionen

Inzwischen gibt es neue Rehasportverbände bzw. Dachorganisationen, welche eigene Vereinbarung ausgehandelt haben. Infolgedessen müssen Rehasportanbieter nicht mehr zwingend eine Mitgliedschaft in einem Landesfachverband nachweisen. Eine Mitgliedschaft in einer alternativen Organisation ist also ausreichend, wobei man auf den Zuständigkeitsbereich (Bundesland) achten muss. Diese Optionen sind (noch) nicht in allen Bundesländern möglich. Alternativen zu Landesfachverbänden sind bspw. die ARGE Rehasport oder der DVGS.

Die einfachste Alternative ist jedoch die Gründung eines eigenen Rehasportvereins. So können Sie jederzeit und ganz einfach selbst mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wer bereits eine eigene Einrichtung führt, hat mit der Gründung eines Rehasportvereins nur wenige Probleme. Ebenso kann man mit abrechnungsbefugten Gesundheitsdienstleistern, wie z.B. (Physio-)Therapiepraxen, eine Kooperation in Sachen Rehasport Abrechnung eingehen.

 

Eigenen Rehasportverein gründen

Rehasportverein gründen Voraussetzungen und Vorteile hier PlanungDie Gründung eines eigenen Rehasportvereins hat viele Vorteile.

  • Man kann selbst mit den Kostenträgern abrechnen
  • Positiveres Image nach außen bzw. bei Mitgliedern
  • Keine (hohen) Provisionszahlungen bei der Abrechnung = mehr Ertrag
  • Unabhängigkeit von externen Dienstleistern (IK-Nummer, Pflichtveranstaltungen, etc.)

Vorteile genießen bestehende Sportvereine bzw. Mehrspartenvereine. Diese müssen viele Formalitäten, wie z.B. Vereinssatzung oder Nachweis von Gemeinnützigkeit, nicht mehr ausarbeiten. Folglich können Sie relativ schnell mit Rehasport beginnen.

 

Wichtige Schritte

Eine Vereinsgründung mit dem Schwerpunkt Rehabilitationssport – wichtige Voraussetzungen bzw. Schritte:

  • Gründungsprotokoll notariell ausarbeiten und von Mitgliedern unterschreiben lassen
  • Vereinssatzung inkl. Angabe zur Mitgliedschaft in einem Landesbehindertensportverband
  • Notarielle Beglaubigung der Unterlagen mit Eintragung beim Amts- sowie Registergericht
  • Beantragung einer eigenen IK-Nummer der ARGE
  • Einrichtung eines Vereinskontos für ein SEPA-Mandat
  • Versicherungsschutz klären bzw. eventuelle Zusatzversicherungen beantragen
  • Vereinsdokumente wie Mitgliedsantrag, Briefkopf oder Beratungsprotokoll anfertigen
  • Mitgliedschaft in einem Landesfachverband vom DBS

 

Wann lohnt sich das?

Eine neue Gründung lohnt sich finanziell, falls Sie eine hohe Nachfrage an Rehasport Angeboten haben. Hohe Rehasport Einnahmen generieren Sie bei vielen Gruppen (z.B. + 15 Gruppenkurse). Mit der Einführung sowie korrekten Umsetzung von Rehasport sollten Sie sich aber auskennen. Weiterhin sollten Sie vor dem Start über qualifiziertes Personal verfügen und eine gute Rehasport Marketing Strategie haben.

Hinweis: Wir sind keine Organisation bzw. beratende Institution für eine Rehasport Anerkennung und Zertifizierung. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesfachverband oder spezialisierte Dienstleister.