Wissenswertes zum Rehabilitationssport

Erklärung Rehabilitationssport

Rehabilitationssport, auch bekannt als Rehasport bzw. Reha-Sport, ist eine entwickelte Gesundheitsleistung, welche in Form von sportlichen Übungen in der Gruppe stattfindet. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung bzw. von einer Behinderung bedroht, wieder in das Alltags- und Berufsleben einzugliedern. Schlussendlich sollen Rehabilitationssportler die erlernten Übungen selbst ausführen, wenn alle Rehasport Einheiten abtrainiert sind.

 

Konzept

Rehabilitationssport ist ein Konzept, welches durch die Mittel des Sports sowie sportlich ausgerichteter Spiele, körperlichen Einschränkungen von Rehasportlern positiv entgegenwirkt. Damit setzt man auf Bewegungstraining, anstelle von Behandlungen mit Medikamenten. Primär sollen Patienten mehr Kraft, Ausdauer oder koordinative Fähigkeiten erlangen. Aber auch die Stärkung des Selbstbewusstseins, positive Effekte des Gruppentrainings (z.B. gegen Einsamkeit) sowie ein angenehmeres Alltagsleben (Berufsleben) sind gewünschte Ergebnisse. 

Um möglichst viele Rehasport Ziele zu erreichen bzw. der Zielgruppe zu helfen, setzt man auf eine Vielzahl von Rehasport Gruppenkursen. Zu den meist in Anspruch genommenen Rehasportkurse zählen u.a.:

  • Gymnastikgruppen und Wassergymnastikgruppen
  • Herzgruppen bzw. Herzsportgruppen
  • Rehasport Krebssport (nach überstandener Krebserkrankung)
  • Lungensportgruppen
  • Kindersport, Seniorengruppen, u.v.m.!

Jede Gruppe setzt dabei auf unterschiedliche Aktivierungs- und Bewegungsübungen. Infolgedessen können auch Übungsformen der Gymnastik, Leichtathletik oder sonstigen Spiele eingebaut werden. Beliebt sind außerdem der Einsatz von Kurzhanteln, Medizinbällen oder Therabändern.

Die Trainingsdauer (15-, 30-, 45- oder 60 Minuten) ist fest vorgegeben und muss genau eingehalten werden. Der Einsatz von klassischen Fitnessgeräten (technischen Geräten) ist dabei ausgeschlossen. Ebenso darf eine Rehasport Teilnahme niemals an eine verpflichtende Mitgliedschaft gekoppelt sein.

 

Rezept und Verordnung

Muster Formular 56 - Verordnung Rehasport Rezept durch den ArztEin Rehasport Rezept wird mittels einer Rehasport Verordnung vom Arzt ausgestellt – durch das Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport). Anhand der festgestellten Indikation bzw. Indikationsstellung, wird Rehasport gerne als Alternative zur Heilmittelbehandlung verschrieben. Häufige Rehasport Diagnosen sind starkes Übergewicht, Knie- und Hüftprobleme, Bandscheibenvorfälle oder Rückenbeschwerden.

Deshalb sind Rehasportler überwiegend Patienten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden. Die anfallenden Kosten für Rehasport Rezept bzw. eine Rehasport Verordnung, tragen dabei 100% die Gesetzlichen Kostenträger. Eine freiwillige Teilnahme am Rehasport ist ebenfalls möglich, wenn man als Selbstzahler teilnimmt.

Gültigkeit

Die Gültigkeit einer Rehasport Verordnung umfasst, je nach Diagnose, eine maximale Anspruchsdauer von 6, 18 bzw. 36 Monaten. Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf Rehasport mit Ausstellung des Rezeptes. Weil dieses aber zuerst einer Genehmigung bzw. eines passenden Standorts bedarf, ist mit dem Rehasport gewöhnlich innerhalb von 3 Monaten zu beginnen. Für genauere Informationen sollten Sie Ihre zuständige Krankenkasse befragen, um ganz sicher zu sein. 

Folgeverordnung

Eine Rehasport Folgeverordnung kann ebenfalls nur ein Arzt verschreiben. Diese erfolgt, wenn der Patient noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig auszuführen.
Wir oft kann das sein? Folgeverordnungen können so lange ausgestellt werden, wie sie notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht und jeder Kostenträger entscheidet selbst über die Notwendigkeit sowie erneute Bewilligung. In den meisten Fällen aber, wird ein Folgerezept bewilligt.

 

Rehabilitationssport Anbieter

Rehasportanbieter Standorte müssen, gemäß der Rahmenvereinbarung, offiziell anerkannt und die Rehasport Gruppen zertifiziert sein. Viele Rehasport Anbieter sind gemeinnützige Sportvereine oder Sport- und Gesundheitsanbieter, die sich einem Rehasportverein bzw. Rehasportverband, in Form einer Mitgliedschaft, angeschlossen haben.

Informationen zu Rehasport ohne Verein bzw. Vereinszugehörigkeit: Alternativ zu einer Mitgliedschaft, setzen viele Anbieter auch auf eine eigene Abrechnung von Rehasport Leistungen. Oftmals genügt es, wenn ein Standort anerkannt ist und die Gruppen zertifiziert. In diesem Fall genügt es, wenn z.B. die Übungsleitung Mitglied im dbs ist oder in einem Behindertensportverband. Für aktive Rehasportler selbst, entstehen dabei keine Unterschiede. 

 

Gesetzliche Sozialleistung – Kostenübernahme

Anspruch auf Kostenübernahme von Rehapsport als Gesetzliche Sozialleistung seit 2001Laut § 64 SGB IX, ist Rehasport eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation. Infolgedessen hat jeder Patient (mit ärztlicher Verordnung) Anspruch auf die Leistungen von Rehasport Maßnahmen und Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Kostenträger.

Zu den Gesetzlichen Kostenträgern zählen u.a. die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder sogar Träger der Kriegsopferversorgung. Dieser Rechtsanspruch besteht seit dem 01. Januar 2001 und hat sich bis Stand 2021 nicht mehr geändert.

Privatpatienten: Für Privatpatienten (Stand 2021) gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die 100% Übernahme der Kosten. Oftmals fordern private Krankenkassen eine Beantragung vor Beginn der Rehasport Maßnahmen und entscheiden dann selbst über die Bewilligung einer Kostenübernahme.
Privatpatienten gehen in Vorleistung und reichen die gesamten Kosten gewöhnlich am Ende aller Einheiten ein.

 

Qualitätssicherung

Nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter darf ein Gruppentraining leiten und mit den Kostenträgern abrechnen. Des Weiteren muss jede Rehasport Gruppe von einem kooperierenden Arzt betreut werden, der u.a. für Rückfragen zur Verfügung steht. Regelmäßige sowie unangekündigte Qualitätskontrollen (z.B. durch zuständige Verbände), sorgen ebenfalls für die Qualitätssicherung. 

Die Vorgaben bzw. Vorschriften für Rehasport Gruppenkurse, schreibt die Gesetzliche Rahmenvereinbarung vor. Diese beschreibt u.a. Inhalte, Dauer, Umfang oder Abrechnung von Rehasport Angeboten. Die meisten Voraussetzungen sowie Pflichten liegen im vorgeschriebenen Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren für Rehasport Anbieter.

 

Unterschied Rehabilitationssport und Funktionstraining

Beide Trainingsformen sind ergänzende Leistungen bzw. Maßnahmen zur Rehabilitation. Rehasport und Funktionstraining werden gewöhnlich komplett von den Gesetzlichen Kostenträgern bezahlt, jedoch gibt es Unterschiede.
Der wesentliche Unterschied von Rehasport und Funktionstraining ist, dass Rehasport mit den Mitteln des Sports arbeitet und Funktionstraining mit den Mitteln der Krankengymnastik sowie Ergotherapie. Zudem ist Funktionstraining auf rheumatische Erkrankungen abgestimmt.

Deshalb gibt es auch zwei unterschiedliche Dachorganisationen:
– Zuständigkeit Rehabilitationssport: Deutscher Behindertensportverband (dbs)
– Zuständigkeit Funktionstraining: Deutsche Rheumaliga

Weitere Unterschiede: Überwiegend wird Rehasport 18 Monate verschrieben – Funktionstraining dagegen für 12 Monate. Auch die in der Trainingsdauer gibt es Unterschiede. So umfasst ein Rehasport Training gewöhnlich 45 Minuten und Funktionstraining oftmals 15min (im Wasser) bzw. 30min (Trockenübungen).

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Rehasport FAQ.