Informationen für Rehasport Anbieter

Rehasport Anbieter werden

Rehasport Anbieter werden Informationen Leitfaden und wichtige GrundlagenWenn Sie Rehasport anbieten bzw. Anbieter werden wollen, müssen Sie sich über alle Voraussetzungen sowie Pflichten genau informieren. Zudem müssen Sie prüfen, ob Rehasport Angebote in das Konzept Ihrer Einrichtung / in Ihr Produktportfolio passt. Es bedarf nämlich einer zeitintensiven Vorbereitung, gutem Marketing und strategischer Zielsetzung.

Bei Rehabilitationssport Angeboten sind die Gewinnmargen für Rehasport Anbieter klein (geringe Vergütungssätze). Auch die Vorbereitungen, wie z.B. Personal, Vermarktung, Qualifikationsscheine oder Anmietung von Räumlichkeiten, benötigen viel Zeit, als auch finanziellen Vorleistungen. Deshalb lohnt es sich selten, nur auf Rehasport Angebote zu setzen. In der Praxis hoffen Anbieter oftmals auf ein besseres Image und (natürlich) mehr Reichweite für potentielle Neukunden.

Weil eine Teilnahme am Rehasport ohne verpflichtende Mitgliedschaft bzw. Verpflichtung für weitere kostenpflichtige Leistungen gewährt sein muss, gibt es wenig Chancen für Mehreinnahmen. Darum sind eine kompetente Beratung sowie ein guter Kundenservice, ganz wichtige Punkte.    

 

Voraussetzungen und Pflichten

Grundlagen und Voraussetzungen um Rehabilitationssport anbieten zu könnenUm offiziell Rehasport anbieten zu dürfen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Punkte der Rahmenvereinbarung einhalten. Zudem gelten die Vorgaben des § 64 SGB IX.

Die wesentlichen bzw. wichtigsten Punkte sind:

  • Standort Anerkennung
  • Gruppen Zertifizierung
  • Qualifizierte Rehasport Übungsleitung
  • Kooperierender bzw. betreuender Arzt
  • Einhaltung bestimmter Rehasport Ziele
  • Mitgliedschaft in einem (Rehasport-)Verein bzw. Landesfachverband des dbs
    Alternativ die eigene Gründung eines (Rehasport-)Vereins oder Verbands

Alle Voraussetzungen sowie Pflichten durchlaufen einen Prüfungsprozess (Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer). Durch entsprechend eingereichter Formulare und Bestätigungen von Ärzten, Verbänden oder Gesetzlichen Kostenträgern, qualifizieren Sie sich als offizieller Leistungserbringer von Rehabilitationssport.

 

Rehasport anbieten ohne Verein

Rehasport anbieten ohne Verein bzw. abrechnen ohne Vereinszugehörigkeit ist möglich! Sofern ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter Mitglied in einem Landesverband vom DBS ist, müssen Einrichtungen selbst nicht Mitglied in einem Rehasportverein sein.
Maßgeblich ist dann die IK-Nummer. Das Gleiche gilt, wenn Sie z.B. über einen Kooperationspartner abrechnen wie beispielsweise eine abrechnungsbefugte Physiotherapiepraxis.

Rehasport abrechnen - Übersicht Möglichkeiten für Leistungserbringer und RehasportanbieterEine ähnliche Variante zu Vereinsmitgliedschaften ist der (kostenpflichtige) Anschluss an eine Dachorganisation bzw. Rehasportverband. Bekannte Organisationen sind z.B. der RSD, die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern (ARGE Reha-Sport) sowie der Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS).

Eine weitere Option ist ein Antrag auf eine außerordentliche Mitgliedschaft, wenn Sie z.B. einen eigenen Rehasportverein gründen. Dann können Sie auch, ohne externe Vereinszugehörigkeit, selbst mit den Gesetzlichen Kostenträgern abrechnen.

Die Annahme „Rehasport im Verein“ stammt aus der Anfangszeit des Rehasports. Damals galt: Rehasport wird nur von gemeinnützigen Vereinen angeboten. Doch heute sind die meisten Rehasportanbieter Fitnessstudios, Physiotherapiepraxen, Schwimmbäder oder Übungsleiter mit angemieteten Räumlichkeiten. Dies ist möglich, weil man sich einem Verein oder Verband als Mitglied angeschlossen hat. Der Verein bzw. Verband führt dabei keine Rehasportkurse aus, sondern die Mitglieder.

 

Rehasport abrechnen – so geht es

Rehasport abrechnen Voraussetzungen und das Thema VereinsmitgliedschaftNur eine Rehasport Übungsleitung darf offiziell Rehasport abrechnen, weil sie das Gruppentraining leitet bzw. die Teilnahmen schriftlich dokumentiert. Anhand der Teilnahmebestätigung, wird die erbrachte Leistung entsprechend vergütet (siehe Vergütungssätze).

Einige Abrechnungsdienstleister setzen Mindestteilnahmen bzw. Unterschriften voraus. Des Weiteren sind aktuell Provisionen in Höhe von 20% der gesamten Rehasport Einnahmen zu entrichten, wenn man über bestimmte Rehasportvereine abrechnen lässt. Außerdem können Strafen bei falsch ausgefüllten Unterlagen erfolgen, die dann zzgl. von Kürzungen der Krankenkassen zu entrichten sind. Achten Sie deshalb stets auf die Richtigkeit Ihrer eingereichten Abrechnungsunterlagen!

Gängige Abrechenzentralen bieten jedoch die Möglichkeit für eine schnellere Einreichung von Abrechnungsunterlagen. Diese wiederum übernehmen aber keine Anerkennung oder Zertifizierung. Die Entwicklung geht aber dahin, dass es auch dafür bald spezialisierte Dienstleister gibt, wenn die Entwicklung des Rehasports weiterhin rasant steigt.

 

Kontrolle durch Audit

Eine Kontrolle bzw. ein Audit wird von zuständigen Landesfachverbänden durchgeführt. Diese werden unangekündigt durchgeführt und dienen der Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Durchführung sowie Umsetzung des Rehabilitationssports. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden bzw. Beweise zu sichern, sollten Sie:

  • ein eigenes Protokoll zum Audit erstellen,
  • die personalisierten Daten des Prüfers notieren,
  • alle anwesenden Teilnehmer vorab informieren und
  • einer Kontrolle nur dann zustimmen, wenn die Übungsleitung anwesend ist

 

Warum Rehasport anbieten?

Gesundheits- und Rehasport nimmt einen wichtigen Stellenwert in der Bevölkerung ein. Die Menschen werden immer älter und wollen bis ins hohe Alter fit bleiben. Deshalb steigen in Deutschland nicht nur die Gesundheitsfördermaßnahmen, sondern auch die Vielfalt an Rehasport Gruppen bzw. Angeboten. 

Als Leistungserbringer für Rehabilitationssport (und ggf. Funktionstraining oder Präventionssport), können Sie viele Vorteile erhalten. So z.B. ein besseres Image, eine breitere angesprochene Zielgruppe oder letztendlich mehr Kunden. Der wichtigste Punkt ist aber, etwas für kranke Menschen zu tun, denn Rehasport macht Sie nicht reich!
Wenn Sie Rehasport anbieten wollen und „nur“ auf Profit aus sind, dann sollten Sie eher andere Alternativen bevorzugen.

 

Checkliste Rehasport anbieten

Wer Rehasport anbieten möchte, sollte sich über viele Dinge Gedanken machen. Dafür haben wir eine Checkliste für Sie erstellt, welche vor einem potentiellen Start wichtig ist.

  • Passt Rehabilitationssport zu meiner Einrichtung bzw. Produktportfolio?
  • Auf welche Rehasport Zielgruppe will ich mich spezialisieren?
  • Habe ich die zeitlichen und finanziellen Ressourcen für Rehasport?
  • Wie viel will ich investieren und danach verdienen?
  • Wie stehen meine Chancen auf Rehasportler anhand der Konkurrenzsituation?
  • Benötige ich eine Arztakquise bzw. gibt es passende Ärzte in meiner Nähe?
  • Kann ich Rehasport selbst abrechnen oder benötige ich eine Kooperation?
  • Ist mein Personal für Rehasport Angebote qualifiziert oder benötige ich neues?
  • Welcher Landesfachverband ist für mich zuständig?
  • Reicht mein Potential oder benötige ich (externes) Rehasport Marketing?
  • Kann ich Rehasport Datenschutz bzw. habe ich Zeit für Controlling Aufgaben?

Die Einführung von neuen Rehasport Angeboten ist in vielen Punkten ähnlich zu den Phasen einer Existenzgründung. Je näher Ihre Angebote sowie eigenen Erfahrungen am Gesundheits- und Rehasport liegen, umso leichter fällt es ihnen, das neue Angebote einzuführen. Wir wünschen viel Erfolg!

Hinweis: Wir sind keine Institution für die Prüfung oder Abrechnung von Rehabilitationssport. Vielmehr informieren wir Sie zu allen relevanten Themen und versuchen alle Inhalte so aktuell wie möglich zu halten. Für (rechtlichen) Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen (Landes-)Fachverband, Krankenkasse oder Ihren betreuenden Arzt.