Rehasport Abrechnung

Voraussetzungen um abzurechnen

Rehasport abrechnen mit Gesetzlichen Kostenträgern Informationen für ÜbungsleiterEine Rehasport Abrechnung mit Krankenkassen bzw. gesetzlichen Kostenträgern, darf nur eine lizenzierte sowie qualifizierte Übungsleitung durchführen. Zur Einreichung benötigt man zwei Dokumente im Original:

Das Formular 56 (Verordnung) und die Teilnahmebestätigung, welche in Teilnehmerliste sowie Abrechnungsblatt unterteilt ist.

Damit Sie Ihr Geld auch sicher erhalten, müssen Sie jede Rehasport Verordnung auf Ihre Richtigkeit überprüfen. Dazu zählen insbesondere eine fehler-bzw. lückenlose Ausfüllung des Formulars 56.

Des Weiteren dürfen keine Fristen überschritten werden, wie z.B. der rechtzeitige Beginn mit dem Rehasport (3-6 Monate) oder Genehmigungsdauer (6-36 Monate).

 

 

Tarife und Vergütung

Die Tarife bzw. eine Vergütung für Rehabilitationssport Leistungserbringungen (Gruppenkurse), bestimmen die Rehasport Vergütungssätze. Die fest vorgegebenen Tarife unterscheiden sich je nach Diagnose und Indikation des Arztes für einen Rehasportler. Diese können sich jährlich verändern und werden von den Landesverbänden sowie Krankenkassen bestimmt.

Die finale Höhe Ihrer Einnahmen bestimmen die Vergütungssätze sowie Teilnahmen der Rehasportler. Ein Zwischen- bzw. Teilabrechnung ist dann möglich, wenn eine gewisse (vorgegebene) Anzahl von Trainingseinheiten absolviert sind. Im Falle einer Zwischenabrechnung sind Verordnung & Unterschriftenliste im Original einzureichen, danach genügen Kopien.

Alternativ kann eine Zwischenabrechnung auch die finale Endabrechnung sein, wenn z.B. ein Gruppentraining vorzeitig abgebrochen wird.

 

Abrechnung mit Krankenkassen

Wer Rehasport mit Krankenkassen abrechnen will, muss unterscheiden, um welche Krankenkasse es sich handelt. Wir informieren Sie hier zu den wichtigsten Pflichten und Fristen bei den unterschiedlichen Krankenkassen. Zudem erfahren Sie wesentliche Unterschiede bei der Auszahlung. 

 

Gesetzliche Krankenkasse

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Antragsformular 56 maßgeblich für die Rehasport Abrechnung. Die Verordnung bestimmt Diagnose sowie maximaler Leistungsanspruch des Rehasportlers. Dabei muss mit dem Rehasport spätestens 3-6 Monate nach Rezeptausstellung begonnen werden.

Mindestteilnahmen bzw. Zeiträume für eine Zwischenabrechnung sind dabei nicht fest vorgegeben. Dies ist stets bei der Krankenkasse oder dem Abrechnungsdienstleister zu erfragen.

 

Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Rehasport Abrechnung mit der Deutschen Rentenversicherung, gilt das Formular G850, welches einen Leistungsumfang von 6 Monaten umfasst. Hier muss der versicherte Rehasportler innerhalb von drei Monaten mit dem Rehasport beginnen.

Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich einmal, durch die finale Endabrechnung. Folglich sind keine Zwischenabrechnungen möglich. Die Vergütung erhalten Leistungserbringer halbjährlich und dann innerhalb von ca. 4 Wochen.

 

Private Krankenversicherung

Rehasportler der Privaten Krankenversicherung, schließen bei einer Rehasport Teilnahme einen Behandlungsvertrag ab. Rehasportanbieter rechnen in diesem Fall mit dem Privatpatienten direkt ab. Diese übernehmen ihre Kosten vorerst selbst und reichen ihre allgemeine Verordnung ein.

Für Privatpatienten ist keine Zwischenabrechnung möglich, sondern nur die Endabrechnung. Die Kostenübernahme bzw. den Anteil davon, bestimmt dabei die Private Krankenversicherung selbst. Sie als Anbieter erhalten die vollen Einnahmen vom Rehasportler.

 

Elektronische Datenübertragung

Seit 2009 sind Rehabilitationssport Leistungserbringer verpflichtet, ihre Abrechnungen elektronisch bzw. maschinell verwertbar auf Datenträgern einzureichen. Dies besagt der § 302 Abs. 1 SGB V, welcher auch die Originalverordnung sowie Teilnahmebestätigung einfordert.

Bei Missachtung der elektronischen Abrechnung, können Gebühren bzw. Strafzahlungen in Höhe von 5 – 100% der gesamten Abrechnungssumme anfallen. Deshalb ist von der Abwicklung über die Papierform abzuraten!

 

Kürzungen

Kürzungen durch Krankenkassen bei der Rehasport Abrechnung vermeidenKürzungen seitens der Gesetzlichen Kostenträger entstehen, wenn eingereichte Dokumente fehlerhaft sind. Klassische Fehler bei Abrechnungsunterlagen sind:

  • Fehlerhaft ausgefüllte Verordnung bzw. keine Einreichung des Originals (z.B. Kopie)
  • Falsch ausgefüllte Teilnehmerlisten bzw. Abrechnungen (z.B. Rechenfehler)
  • Eigene Änderungen auf Dokumenten wie z.B. Eintragung von Teilnahmen
  • Keine originalen Unterschriften von Rehasportlern oder Übungsleitern
    –> Stand 2022 werden teilweise auch digitale Unterschriften akzeptiert
  • Überschreitung von Fristen bzw. Genehmigungszeiträumen
  • Abrechnung in Papierform, anstatt durch elektronische / maschinelle Form

Deshalb sollten Sie Ihre Abrechnungsunterlagen stets genau prüfen. Zudem müssen Sie beachten, dass eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt.

 

Software Abrechnung

Viele Gesundheitseinrichtungen, wie z.B. Therapiepraxen, verfügen bereits über eine geeignete Abrechnungssoftware. Allgemein sollten Sie stets auf eine digitale Abrechnung setzten, um viel Verwaltungsaufwand bzw. Papierkram zu vermeiden.

Auf dem Gesundheitsmarkt gibt es viele Softwareanbieter für Rehasport Abrechnungen. Diese verlangen oftmals nur einen kleinen Monatsbeitrag (z.B. 19,90 – 39,90€) und < 1 % der gesamten Abrechnungssumme. Die neuen Listen (seit 01.01.2024) für eine Rehasport Teilnehmerbestätigung eignen sich ebenfalls für die digitale Einreichung.

 

Rehasport abrechnen ohne Verein

Informationen Rehasport abrechnen ohne Verein bzw. VereinszugehörigkeitRehasport abrechnen ist mit und ohne Verein bzw. Vereinszugehörigkeit möglich. Maßgebend ist die Anerkennung des Rehasport Standorts + IK-Nummer sowie die Zertifizierung der Rehasportgruppen. Ein Vereinsanschluss hat den Vorteil, dass man seine Abrechnung outsourcen kann, aber eventuell hohe Gebühren oder (Pflicht-)Beiträge dafür bezahlt.

4 Möglichkeiten für eine Abrechnung ohne Vereinszugehörigkeit

  • Abrechnung über einen externen Dienstleister wie z.B. ein Abrechenzentrum
  • Eigene elektronische Übermittlung mittels einer (akzeptierten) Software
  • Eigene Übermittlung via Papierabrechnung (dann oftmals mit 5% Kürzung)
  • Kooperation mit z.B. einer Therapiepraxis, die Rehasport abrechnen darf

Wer viele Rehasportgruppen (ab ca. 10-12 Gruppen trainiert), für den kann es sich lohnen, selbst abzurechnen bzw. einen eigenen Rehasportverein zu gründen. Beliebte Provisionsabgaben wie z.B. 20% der Abrechnungssumme können damit umgangen werden.

Wichtig ist, dass zumindest die Übungsleitung in einem Fachverband Mitglied ist oder eine außerordentliche Mitgliedschaft Ihrer Einrichtung besteht. Damit werden Ihre angebotenen Rehasport Leistungen finanziell deutlich lukrativer und Ihre Einnahmen rentabler.

 

Hinweis: Wir informieren in diesem Beitrag umfassend zur Rehasport Abrechnung in der Praxis. Alle Inhalte sind keine Basis für eine zu beanspruchende Rechtsgrundlage. Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, Ihrem Abrechnungsdienstleister oder zuständigen Verband.