Aufgaben

Durchführung Rehabilitationssport

Für eine korrekte Durchführung von Rehabilitationssport, sind verpflichtende Aufgaben für Übungsleiter festgelegt. Diese sichern die Einhaltung von Qualitätsstandards sowie Verfolgung der Rehasport Ziele. Wer offiziell Rehasportkurse leiten bzw. mit den Kostenträgern abrechnen will, benötigt grundsätzlich eine aktuelle B-Lizenz Rehabilitationssport.

 

Erste Aufgaben und Schritte

Diese Beschreibungen setzen ein erfolgreich abgeschlossenes Rehasport Anerkennungsverfahren für Ihre Einrichtung bzw. Übungsstätte voraus. Ebenfalls gehen wir von einem betreuenden Arzt bzw. einer erfolgreichen durchgeführten Rehasport Arztakquise aus. Folglich gelten diese Informationen sowie Tipps für Personen, die bereits offiziell Rehasport anbieten dürfen.

Eine Rehasport Verordnung – Formular 56 Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport – ist einmal gültig. Infolgedessen möchten Rehasportanbieter ihre Gruppen optimal auslasten und regelmäßig neue Gruppen aufbauen. Dies erreicht man über gute (Erst-)Beratungen, abwechslungsreiche Trainingsinhalte und natürlich mit entsprechenden Marketing Maßnahmen.

Besonders wichtig ist, dass potentielle Rehasportler genau wissen, wann & wo Ihre Kurse stattfinden und welche Spezialisierungen (z.B. Krankengymnastik, Herzsport, Wasser, usw.) angeboten werden. Da viele Patienten „etwas älter“ sind, und nicht alle ein Smartphone haben, müssen ggf. auch Alternativen zu Online-Informationen bedacht werden.

 

Rehasport Beratung

Rehasport Beratung vor der Teilnahme am RehabilitationssportEine kompetente Rehasport Beratung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau von Rehasport Gruppen. Diese beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • Prüfung der Rehasport Verordnung auf Richtigkeit
  • Erklärung von Inhalten, Zielen sowie Pflichten des Rehasports
  • Beschreibung und Trainingsinhalte der angebotenen Kurse
  • Informationspflicht über Datenschutz im Rehasport
  • Einholen von nötigen Einverständniserklärungen
  • Hinweis auf kostenlose Teilnahme und nötigen Versicherungsschutz
  • Ausfüllen und Erstellen eines Beratungsprotokolls

Nur wer seine Patienten kompetent berät und hochwertigen Rehabilitationssport anbietet, hat gute Chancen auf neue Kunden bzw. Mitglieder

 

Pflichten

Rehasport Übungsleiter haben die Pflicht, jede Gruppe offiziell zu melden (Gruppenzertifikat). Zudem müssen alle Kontaktdaten der Übungsleitung sowie der Vertretung, vorab übermittelt werden. Auch ein Übungsleiter Wechsel ist umgehend zu melden. Ansonsten können erhebliche Probleme bei der Abrechnung entstehen.

Des Weiteren sind die Formulare AN, AP, E, M sowie ÜL einzureichen. Dadurch ist klar, welche Indikationen vorliegen, wann bzw. wo diese stattfinden und wer der betreuende Arzt ist.

 

Teilnahmebestätigung ausfüllen

Die Rehasport Teilnahmebestätigung ist der schriftliche Nachweis für die Kostenträger. Sie umfasst (seit 01.01.2024) eine zweiseitige Unterschriftenliste für 50 Teilnahmen sowie das ergänzende Abrechnungsblatt.

Unterschriftenliste & Teilnahmebestätigung: Gewöhnlich gelten die vorgefertigten Dokumente sowie Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der vdek. Einige Kostenträger wie die AOK Bayern, die Deutsche Rentenversicherung oder die Betriebskrankenkasse, haben eigene Teilnahmebestätigungen. Je nach Kostenträger können sich die Vorgaben unterscheiden, weshalb Sie darauf achten müssen, was jeweils vorgegeben wird.

Das Abrechnungsblatt ist bei einer Zwischen- bzw. Endabrechnung einzureichen.
Eine Zwischenabrechnung liegt dann vor, wenn Rehasportler noch nicht alle Einheiten absolviert haben und weiterhin am Rehasport teilnehmen.
Eine Endabrechnung ist fällig, wenn der Genehmigungszeitraum abgelaufen ist oder das Training vorzeitig abgebrochen wurde (z.B. Wegzug, Todesfall, etc.).

Eine Endabrechnung geht gleichzeitig mit der Beendigung der Teilnahme einher. Dabei ist es nicht relevant, ob alle Einheiten abtrainiert wurden. Wer weniger „Papierkram“ möchte, kann bei der Rehasport Abrechnung auf eine digitale Software setzen. Wenn man diese verwendet, gelten digitale Unterschriften für die Leistungsnachweise und Teilnahmen.

 

Gruppen Auslastung steuern

Jede Rehasport Gruppe hat eine maximale Gruppengröße mit möglichst den gleichen Teilnehmern. Jedoch ändern sich (regelmäßige) Teilnehmerzahlen ständig. Deshalb ist es ratsam, eine Gruppe mit 1, 2 oder 3 Teilnehmern zu überbuchen, weil selten die maximale Anzahl gleichzeitig bzw. regelmäßig trainiert. Gründe für Veränderungen sind z.B.

  • Ausfall wegen Krankheit oder Todesfall
  • Persönlicher Umzug oder Arbeitsplatzwechsel
  • Urlaub oder Lustlosigkeit oder Genesung
  • Gruppen Wechsel aufgrund von Unzufriedenheit

Eine optimale Auslastung von Rehasport Gruppen sind nicht nur Ziele des Rehasports, sondern machen auch die eigene Kalkulation leichter. Zudem verärgert man weniger Rehasportler, die beispielsweise auf einen freien Platz (vergeblich) warten. Deshalb sollten Sie ein regelmäßiges Controlling durchführen, um Auslastungen optimal zu steuern.

 

Weitere Aufgaben & Pflichten

Übungsleiter haben die Pflicht zur Einhaltung der Ziele des Rehasports gemäß der Rahmenvereinbarung. Des Weiteren sind Abrechnungsunterlagen sowie Unterschriften korrekt und wahrheitsgemäß einzureichen. Missachtet man diese Vorgaben, können Kürzungen oder Ablehnung der Krankenkassen die Folge sein.

Deshalb müssen Übungsleiter alle Dokumente (wie z.B. Verordnung, Listen, usw.) ordnungsgemäß prüfen, Veränderungen umgehend mitteilen und Abrechnungsunterlagen richtig einreichen.