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Rehasport Kooperation
Betreuender Arzt im Rehasport bedeutet, dass Ärzte eine Kooperation mit Rehasport Anbietern eingehen. Dabei geht es um die „Überwachung“ bzw. Beratung von Rehabilitationssportgruppen und dem Rehasport Übungsleiter.
Ärztliche Betreuung
Jeder Leistungserbringer von Rehabilitationssport muss eine Zusammenarbeit mit einem Arzt nachweisen. Dieser wird auf dem Formular M eingetragen und steht den Rehasportlern, als auch Übungsleitern für z.B. Rückfragen zur Verfügung. Diese Pflicht bzw. nötige Formalität, schreibt das Anerkennungsverfahren der Gesetzlichen BAR-Rahmenvereinbarung vor.
Kernaufgaben sowie Pflichten von kooperierenden Ärzten im Rehasport
- Ausstellung des Rezepts Rehasport Antragsformular 56
- Ansprechpartner für Rückfragen der Patienten (telefonisch)
- Beratung von Übungsleitern (während des Trainings)
freiwillig bei Gymnastikgruppen – Pflicht bei Herzsport
Gewöhnlich übernehmen Ärzte gleichzeitig die Betreuung ihrer Patienten. Oftmals kooperiert aber eine Einrichtung mit mehreren Ärzten. Infolgedessen fungieren viele Ärzte als Ansprechpartner für ihre Patienten, sind aber nicht der betreuende Arzt.
Pflichten bei Herzsport
Ein eingetragener Arzt auf dem Formular M, muss bei der Durchführung von Herzsport Gruppen i.d.R. anwesend sein. Eine Vergütung für den Aufwand ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird individuell ausgehandelt. Deshalb sind Herzsport Gruppen nicht so leicht durchführbar wie beispielsweise Gymnastik Gruppen oder Wassersport.
Seit 2019 gibt es eine teilweise Anpassung an diese Regelung. Eine Anwesenheit des Arztes ist nun vom kardiovaskulären Ereignisrisikos (Herzinsuffizienz) der Rehasportler abhängig. So müssen Ärzte nicht mehr jedes Herzsport Training persönlich beaufsichtigen, sondern sprechen sich mit der Übungsleitung ab. Diese muss jedoch sehr erfahren sowie (nachweislich) hochqualifiziert sein. So müssen Übungsleiter von Herzsport Gruppen u.a. den Umgang mit dem Defibrillator beherrschen sowie Herzdruckmassagen durchführen können.
Allgemein ist Herzsport ein sehr sensibles Thema. Deshalb fühlen sich Patienten meist wohler, wenn stets ein Arzt das Gruppentraining beaufsichtigt. Für alle offenen Fragen empfehlen wir, sich bei rechtlichen Entscheidungsträgern wie z.B. der DPGR zu erkunden.
Honorar
Eine Verordnung für Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget, weil es eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation darstellt.
Ähnlich zur Maßnahme Präventionssport bzw. präventiven Maßnahmen, kann Rehasport zur Reduzierung von Medikamenten beitragen.
Finanziell ist eine Verschreibung für Rehasport nicht wirklich interessant. Für die Ausstellung eines Rehasport Rezepts, erhalten Ärzte z.B. bei der KBV, ein Honorar nach Abrechnungsnummer 01621 EBM – 44 Pkt. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 5.24€ (Stand 01.2024).
Deshalb muss man eine Kooperation mit Ärzten als „Goodwill“-Tat einordnen, wenn es um die finanziellen Aspekte geht. Wenn Einrichtungen Rehasport qualitativ hochwertig umsetzen, sind Kooperationen sehr wahrscheinlich.
Immer bedenken: Ärzte haben eine große Verantwortung und wollen Ihre Patienten in verantwortungsvollen Händen wissen.
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