Seit dem ersten Januar gilt die neue Rahmenvereinbarung 2022 Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Rehasport Rahmenvereinbarung 2022

Die Rahmenvereinbarung 2022 wurde in vielen Punkten überarbeitet bzw. erweitert. Dies ist auch für den Rehasport von Bedeutung. Insbesondere ging es um mehr Klarheit oder Vereinfachung für die Regeln sowie Vorgaben im Rehasport. Aber auch sehr lobenswerte Inhalte wurden geändert wie z.B. der Pflichtnachweis für Rehasport Übungsleiter, die Kinder, Jugendliche oder (junge) Frauen trainieren. Hier lesen Sie die komplette Fassung vom 26.11.2021 (Quelle DBS).

 

Sie lesen nun relevante Rehasport Neuerungen sowie Anpassungen der Rahmenvereinbarung 2022:

Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Punkt 2.5)

Rehasport Verordnungen galten nach §64 SGB IX, bisher für „behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen“.

Dies wurde nun mit der Fußnote für Männer sowie Transgender erweitert:
Die gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger prüfen im Einzelfall die Ausweitung dieser Regelung auch auf andere Geschlechter, z. B. Jungen, (junge) Männer und Transgender.

 

Ausschluss von technischen Geräten (Punkt 4.7 + Anlage 4)

Bekanntlich sind vom Rehabilitationssport technische Geräte ausgeschlossen (siehe Rehabilitationssport Konzept). Ausnahmen sind Ergometer in Herzgruppen sowie dynamisches Kraftausdauertraining in Herzinsuffizienzgruppen. Hilfsmittel wie (Thera-)Bänder, (Kurz-)Hanteln oder Bälle sind zugelassen und zählen nicht zu den technischen Geräten.

Diesbezüglich wurde mit der Anlage 4 – Definition „Technisches Gerät“ – erweitert.
Ein technisches Gerät besteht aus mindestens zwei starren Elementen, die über mindestens eine mechanische Verbindung miteinander verbunden sind. Hierzu zählen z. B. Ergometer, Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer. Keine technischen Geräte sind z. B. Bälle, Bänder, Matten, (Kurz-) Hanteln, Turnbänke.

 

Rehabilitationssportarten (Punkt 5.1)

In diesem Punkt gibt es eine kleine, aber wichtige Änderung in der Rahmenvereinbarung: In den Rehabilitationssportarten wurde Leichtathletik durch Ausdauer- und Kraftausdauerübungen ersetzt. Dadurch ändert sich auch künftig das Kästchen im Rehasport Rezept. Wichtig dabei bleibt, dass alle Übungen bzw. Maßnahmen die Rehasport Ziele erreichen sollen.

 

Ergänzung Muster Formular 56 Rehasport ab Juli 2022

Neues einheitliches Formular 56 für Rehasport Verordnung - geplant am Sommer 2022Voraussichtlich ab Juli 2022 kommt die neue Rehasport Verordnung bzw. das neue Formular 56 – Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport.

Infolgedessen gibt es dann diese 5 möglichen Rehabilitationssportarten:

  1. Gymnastik (auch im Wasser)
  2. Schwimmen
  3. (Leichtathletik) wird zu Ausdauer- und Kraftausdauerübungen
  4. Bewegungsspiele
  5. Sonstige

 

 

Durchführung von Rehabilitationssport im Freien (Punkt 7.3)

Rahmenvereinbarung 2022 Regelung für Rehasport im FreienHierbei handelt es sich um eine Erweiterung des Punkts 7 – Durchführung des Rehabilitationssports bzw. Funktionstrainings. Infolgedessen ist jetzt Rehasport im Freien offiziell fest in der neuen Rahmenvereinbarung verankert.

In der aktualisierten Fassung 2022 gibt es nun folgende Ergänzung 7.3:
„Rehabilitationssport und Funktionstraining können, mit Einverständnis der Teilnehmenden, auf geeigneten Flächen im Freien durchgeführt werden.“

 

Einheitliche Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen (Punkt 8.1)

Eine Meldung anerkannter Rehabilitationssportgruppen erfolgt künftig für alle Kostenträger einheitlich bzw. gleich. Hier können Sie die Anlage 1 Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen / Funktionstrainingsgruppen 2022 (Quelle DBS) als PDF speichern.
Dabei erfolgt die Datenübermittlung in regelmäßigen Abständen. Des Weiteren sind die Formate XLSX und CSV vorgegeben. Zudem können weitere digitale Wege vertraglich festgelegt werden.

 

Ärztliche Betreuung von Herzsportgruppen (Punkt 11.2)

Im Zuge der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2022 über den Rehabilitationssport und Funktionstraining, gibt es Neuregelungen für ärztliche Pflichten bei Herzsportgruppen. Sie zählen zu den meist verschriebenen bzw. durchgeführten Rehasportgruppen bundesweit. Die Vorschrift einer ständigen Anwesenheit des Arztes während einer Übungseinheit, gestaltete sich für viele Rehasport Anbieter als schwierig.

Deshalb wurde die Vorgabe „ständige sowie persönliche Anwesenheit“ eines betreuenden Arztes (etwas) relativiert. Sollte eine ständige bzw. persönliche Anwesenheit eine Arztes nicht möglich sein, muss eine zusätzliche Absicherung für Notfallsituationen garantiert sein. Dies ist möglich durch:

  • ständige Anwesenheit oder Bereitschaft einer Rettungskraft
  • ständige Bereitschaft des betreuenden Arztes

Eine detaillierte Beschreibung liefert auch Anlage 5 – Präzisierung der Begrifflichkeit „unverzüglich“ (Ziffer 11.4 des Regelungstextes).
Wichtig: Als Ausnahme gelten Herzinsuffizienzgruppen, welche eine ständige sowie persönliche Anwesenheit zwingend erfordert. Dies ist aber kein Teil der Rahmenvereinbarung mit dem DBS.

–> Sehr detaillierte sowie umfassende Informationen diesbezüglich, finden Sie auch unter diesem Link vom DBS.

Rehasport Herzsportgruppen 2022

Aufgrund der Neuerungen gibt es nun drei Varianten für Herzsportgruppen in 2022.

  1. Alles bleibt beim Alten für die bestehende Herzsportgruppe
  2. Die bestehende Herzsportgruppe wird in neuer Form weitergeführt
  3. Anerkennung bzw. Zertifizierung einer neuen Herzsportgruppe

Für Variante 2 müssen Sie das zweiseitige Formular UH ausfüllen und dem zuständigen Landeverband übermitteln.
Des Weiteren benötigen Sie, auf Verlangen, die Formulare Anlage MH sowie Anlage NH.
Bei Variante 3 benötigen Sie die Formulare E, ANH, AP, ÜL, MH sowie NH.

All diese Änderungen sind für viele Rehasport Anbieter enorm wertvoll. Infolgedessen sind (finanziell attraktive) Herzgruppen künftig leichter durchzuführen.

 

Leitung mit erweitertem Führungszeugnis (12.2 und 12.3)

Neu in der Rahmenvereinbarung 2022 ist die Ergänzungen in den Punkten 12.2 sowie 12.3. So müssen eingesetzte Übungsleiter ein erweitertes Führungszeugnis (alle 5 Jahre neu) vorlegen, wenn sie mit Kindern und Jugendlichen trainieren. Dies gilt ebenfalls bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Wir finden diese Maßnahme „sehr wertvoll“ und unterstützen dies zu 100%!
12.2:“Die für den Rehabilitationssport mit Kindern und Jugendlichen eingesetzten Übungsleiter/-innen müssen darüber hinaus die dafür erforderlichen psychologisch- pädagogischen Fähigkeiten besitzen und ein erweitertes Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren nachweisen„.
12.3: „sowie ein erweitertes Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren“.

Vorlagen sowie Informationen zu Abwicklungen, können Sie beim zuständigen DBS-Landesverband anfragen!

 

Menschen mit Schwerstbehinderung (14.2)

Bisher gab es unter 14.2 fünf Punkte, die um einen weiteren Punkt ergänzt wurden:
6. Bei Verordnungen für schwerstbehinderte Menschen ist der erhöhte Teilhabebedarf anzugeben.

Dies bedeutet eine verpflichtende Angabe von Menschen mit Schwerstbehinderung. Entsprechende Vordrucke sowie Teilhabepläne sind für Mitte 2022 geplant (Stand DBS).

 

Unfall- und Haftpflichtversicherungen (16.2)

Neben der bisher pauschalen Unfallversicherung für Rehasportler, muss zusätzlich eine pauschale Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
16.2: Die Träger der Rehabilitationssportgruppen bzw. Funktionstrainingsgruppen haben eine pauschale Haftpflichtversicherung und für die Teilnehmenden an den Übungsveranstaltungen eine Unfallversicherung abzuschließen.

Weiterhin gilt als Alternative zur Unfallversicherung eine bereits abgeschlossene Gruppen- oder Sportversicherung. Da viele Sportversicherungen, wie z.B. die ARAG, i.d.R. eine Haftpflichtversicherung inkludieren, kann es sein, dass keine weiteren Kosten dabei entstehen.

 

Weitere relevante Punkte in der Rahmenvereinbarung 2022

Nettofläche für Rehasport Training
Die vorgeschriebenen Größen von Übungsräumen orientieren sich weiterhin an der Rehasport Teilnehmerzahl, Art der Behinderung sowie Inhalten des jeweiligen Angebots
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In Anlage 1 Punkt 3 sind jetzt die Angaben zu vorgeschriebenen Räumlichkeiten genauer definiert. Infolgedessen müssen pro Teilnehmenden mindestens 5 m² (im Trockenen) bzw. 3 m² (im Wasser) netto Trainingsfläche zur Verfügung stehen. Netto Trainingsfläche bedeutet, dass diese z.B. frei von Geräten oder Gegenständen ist und 100% für das Training zur Verfügung steht.

Regelmäßige Teilnahme am Rehasport
Die bislang bestehende Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport, zwischen vdek sowie DBS, wurde nun in die Anlage 2 der Rahmenvereinbarung aufgenommen.
>>Mehr Details in Anlage 2 der Rahmenvereinbarung Stand 01.01.2022.

Feste Gruppe Rehasport
Die Definition „feste Gruppe“, welche bisher auf vertraglicher Ebene zwischen vdek sowie DBS bestand, ist nun ebenfalls Bestandteil der seit 01.01.2022 in Kraft tretenden Rahmenvereinbarung.
>> Beschreibungen bzw. Informationen dazu finden Sie unter Anlage 3.

 

Hinweis: Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitten an Ihren zuständigen Landesfachverband, den DBS oder kooperierenden Rehasportverein!